Netzentgelte
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Entgelte für den Netzzugang Erdgas
Die für die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG für das Jahr 2023 ermittelte Erlösobergrenze wurde gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG umgesetzt. Eine Änderung der für das Kalenderjahr 2023 bislang ermittelten Netzentgelte bis spätestens zum 31.12.2022 bleibt weiterhin vorbehalten.
Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2023 angewandt.Die Abrechnung erfolgt nach den hier veröffentlichten Preisblättern:
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Vorläufige Entgelte für Netznutzung
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen bis zum 15. Oktober eines Jahres die voraussichtlichen Netzentgelte für den Netzzugang für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.
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Historische Entgelte
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte incl. Wälzung) gültig vom 01.01.2022-31.12.2022 (pdf / 272 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte incl. Wälzung) gültig vom 01.01.2021-31.12.2021 (pdf / 273 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte incl. Wälzung) gültig vom 01.07.2020-31.12.2020 (pdf / 255 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte incl. Wälzung) gültig vom 01.01.2020-30.06.2020 (pdf / 252 KB)
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Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Hier finden Sie weitere Informationen zu den im Netz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG geltenden Konzessionsabgabesätzen.