Netzentgelte
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Entgelte für den Netzzugang Erdgas
Die für die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG für das Jahr 2026 ermittelte Erlösobergrenze wurde gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG umgesetzt. Eine Änderung der für das Kalenderjahr 2026 bislang ermittelten Netzentgelte bis spätestens zum 31.12.2025 bleibt weiterhin vorbehalten.
Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2026 angewandt.Die Abrechnung erfolgt nach den hier veröffentlichten Preisblättern:
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Historische Entgelte
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2025-31.12.2025 (pdf / 117 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2024-31.12.2024 (pdf / 116 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2023-31.12.2023 (pdf / 103 KB)
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Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Hier finden Sie weitere Informationen zu den im Netz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG geltenden Konzessionsabgabesätzen.