Netzentgelte
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Entgelte für den Netzzugang Erdgas
Die für die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG für das Jahr 2024 ermittelte Erlösobergrenze wurde gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG umgesetzt. Eine Änderung der für das Kalenderjahr 2024 bislang ermittelten Netzentgelte bis spätestens zum 31.12.2023 bleibt weiterhin vorbehalten.
Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2024 angewandt.Die Abrechnung erfolgt nach den hier veröffentlichten Preisblättern:
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Vorläufige Entgelte für Netznutzung
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen bis zum 15. Oktober eines Jahres die voraussichtlichen Netzentgelte für den Netzzugang für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.
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Historische Entgelte
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2023-31.12.2023 (pdf / 103 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2022-31.12.2022 (pdf / 272 KB)
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Preisblatt für den Netzzugang Gas (Gesamtentgelte inkl. Wälzung) gültig vom 01.01.2021-31.12.2021 (pdf / 273 KB)
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Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Hier finden Sie weitere Informationen zu den im Netz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG geltenden Konzessionsabgabesätzen.