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Grundversorger Erdgasnetz

Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger für den Strom- und Erdgasbereich im Netzgebiet der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG die Stadtwerke Arnstadt GmbH.