Biogaseinspeisung
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an unser Erdgasnetz benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Lageplan mit Standort der Anlage (Maßstab: 1:1000)
- Anschrift und Kontaktdaten des Betreibers der Biogasaufbereitungsanlage
- Anschrift und Kontaktdaten des Eigentümers der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [m³/h i. N.]
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahren
- erwartete Gasqualität
(Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten) - Anmeldung zum Netzanschluss Gas (Link)
- Antrag auf Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas (Link)
Für die Einspeisung von Biogas gelten unsere technischen Mindestanforderungen:
Nach Eingang Ihrer Anfrage teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe ggf. eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Im Nachgang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an unser Versorgungsnetz prüfen und Ihnen das Ergebnis nach maximal 3 Monaten mitteilen. Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie ein verbindliches Vertragsangebot.
Stand: 05/2023