Netzentgelte
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Entgelte Netznutzung
Für die Netznutzung im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG gelten ab 1. Januar 2024 die hier veröffentlichten Entgelte:
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Vorläufige Engelte für Netznutzung
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen bis zum 15. Oktober eines Jahres die voraussichtlichen Netzentgelte für den Netzzugang für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.
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Historische Entgelte
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Netzentgelte für Netznutzung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (pdf / 124 KB)
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Umlagen Strom vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (pdf / 121 KB)
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Netzentgelte für Netznutzung vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (pdf / 197 KB)
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Umlagen Strom vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (pdf / 230 KB)
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Netzentgelte für Netznutzung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 (pdf / 208 KB)
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Umlagen Strom vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 (pdf / 230 KB)
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Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung 2019 (pdf / 199 KB)
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Hochlastzeitfenster
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Hochlastzeitfenster für 2025 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 140 KB)
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Hochlastzeitfenster für 2023 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 87 KB)
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Hochlastzeitfenster für 2024 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 87 KB)
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Hochlastzeitfenster für 2022 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 141 KB)
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Hochlastzeitfenster für 2021 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 147 KB)
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Hochlastzeitfenster für 2020 nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (pdf / 132 KB)
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Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
gültig ab 1. Januar 2018 -
Mehr-und Mindermengenabrechnung
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.Die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW veröffentlichten Mehr-/Mindermengenpreisen ab.
Preise und Informationen finden Sie hier: https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.