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Verordnungen

Für Anschlussnehmer, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG zur NAV.

Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG hat mit Wirkung zum 2. März 2007 von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch gemacht und die vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen Niederspannungs-Netzanschlussverträge auf die Regelungen der NAV umgestellt. Die davon betroffenen Netzanschlussnehmer/-nutzer wurden individuell angeschrieben.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.