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Anmeldung

Der Stromnetzanschluss verbindet Ihr Grundstück bzw. Ihr Gebäude mit dem Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG.

Bitte beachten Sie, dass der Anschluss u. a. folgender Anlagen und elektrischer Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und ggf. auch der Zustimmung des Netzbetreibers bedarf: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Erzeugungsanlagen, Notstromaggregate, Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z. B. Wärmepumpen).

Geben Sie uns deshalb bitte von der vorgesehenen Installation solcher Anlagen frühzeitig Kenntnis (das bedeutet ggf. auch noch vor der Einreichung der "Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)" durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen), damit wir eine Beurteilung über die Anschlussmöglichkeit durchführen sowie Rückwirkungen auf die Dimensionierung Ihres Netzanschlusses sowie unseres vorgelagerten Versorgungsnetzes abschätzen können. In diesem Zusammenhang muss auch rechtzeitig das erforderliche Messkonzept für die gesamte Kundenanlage abgestimmt werden, hierzu bitten wir ebenfalls um rechtzeitige Aussagen zu einem ggf. vom Standard abweichenden Messkonzept.

Die Anmeldung eines Netzanschlusses im Niederspannungsnetz erfolgt durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur mittels Formblatt zum Anschluss an das Versorgungsnetz (Anmeldung zum Netzanschluss Strom – Niederspannung) sowie ggf. weiterer Datenblätter bei Sonderanlagen (Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen, Aufzüge etc.). Bei der Anmeldung sind auch bereits bestehende Anlagen mit aufzuführen! Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden bearbeitet. Die entsprechenden Formblätter finden Sie hier.

Für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen sind weitere Angaben erforderlich. Die Beurteilung der Netzanschlussmöglichkeiten von Eigenerzeugungsanlagen erfolgt im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung. Die zur Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage zusätzlich erforderlichen Formblätter finden Sie hier.

Anschlussnehmer, die einen Netzanschluss in einer höheren Netzebene (Mittelspannung) benötigen, können die Erstanmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes vornehmen. Weiterführende Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

Nach Prüfung der Anschlussmöglichkeiten und nach Abstimmung aller technischen Details erhalten Sie ein Angebot zur Ausführung der Leistungen und zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages (NAV).

Für Anschlussnehmer am Niederspannungsnetz stellen wir hier ein Muster zur Ansicht bereit:

Technische Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen

Gemäß § 19 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die Technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Versorgungsnetz zu veröffentlichen. Die entsprechenden Richtlinien und Bestimmungen für Netzanschlüsse an das Niederspannungs- sowie das Mittelspannungsnetz und für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen finden Sie hier.

Steckerfertige PV-Anlagen

Hinweise, die beim Anschluss von steckerfertigen PV-Modulen zu beachten sind, finden Sie hier.

Ansprechpartner

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier